Neue Gottesdienstordnung ab 5. März 2025
01.02.2025
Liebe Gemeinde!
Auf absehbare Zeit stehen für unsere Pfarreiengemeinschaft nur noch zwei Priester im aktiven Dienst zur Verfügung. Das hat auch Auswirkungen auf die Gottesdienstordnung, die bisher auf drei Priester ausgelegt ist. Mit Vertretern aus allen Gemeinden haben wir daher eine Gottesdienstordnung erarbeitet, die der veränderten Situation Rechnung trägt. Maßgabe für die neue Ordnung war, dass pro Priester am Sonntag (inkl. Vorabendmesse) drei Messen gefeiert werden können, an den Werktagen sollten zeitliche Überschneidungen so weit wie möglich reduziert werden. Die Zeit der abendlichen Werktagsmessen wurde einheitlich auf 19 Uhr festgelegt, damit eine Teilnahme an anschließenden Abendterminen (Sitzungen o.ä.) besser möglich ist.
Ab der Umstellung der Gottesdienstordnung wird jeweils eine Übersicht aller Gottesdienste der Pfarreiengemeinschaft in allen Pfarrbriefen veröffentlicht, sodass es einfacher möglich ist, auch Gottesdienste in den Nachbargemeinden zu besuchen. Nutzen Sie gerne auch diese Möglichkeit!
In der Übersicht sind nur die regelmäßig stattfindenden Messen (Eucharistiefeiern) aufgeführt. Darüber hinaus wird es auch weiterhin Wortgottesfeiern geben.
Natürlich ist es kaum möglich, alle Wünsche und Erwartungen zu erfüllen. Wir haben versucht, für alle Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft eine gute Lösung zu finden und wir haben uns den Weg dorthin nicht leicht gemacht. Bitte geben Sie der neuen Gottesdienstordnung eine Chance und nutzen Sie auch die Gelegenheit, andere Zeiten und vielleicht ja auch andere Orte für sich zu entdecken.
Nach einem halben Jahr wird es eine erste Auswertung der Erfahrungen mit der neuen Gottesdienstordnung geben.
Peter Winkeljohann, Pfarrer
Aufgeführt sind nur die regelmäßig stattfindenden Messen. Darüber hinaus stattfindende Wortgottesfeiern sind in diesem Plan noch nicht berücksichtigt!
* Die Änderungen im Raphaelstift treten erst in Kraft, sobald die Gottesdienste dort durch die aktiven Priester der Pfarreiengemeinschaft übernommen werden müssen.